Reisesicherheit in Jordanien

Reisesicherheit in Jordanien

08. September 2024 / Andreas Kirchner

Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger nach Jordanien einreisen möchten, benötigen Sie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass. Beide Dokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch sechs Monate über das Reiseende hinaus gültig sein. Die Einreise mit einem Personalausweis oder einem vorläufigen Personalausweis ist nicht möglich. Kinder benötigen einen Kinderreisepass.

Einreise und Zoll

Für die Einreise benötigen Sie als deutscher Staatsangehöriger kein Visum.

Wenn Sie dennoch ein Visum beantragen möchten, kann dies vor der Reise geschehen, und zwar bei der entsprechenden Auslandsvertretung, der Jordanischen Botschaft, die sich in Berlin befindet. Es besteht des Weiteren die Möglichkeit, das Visum bei Anreise am Flughafen Agaba oder am Flughafen Alia International zu beantragen.

Bei der Einreise von Israel wird ein Visum benötigt. Dieses können Sie teilweise vor Ort beantragen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, es vor Reiseantritt bei der Botschaft in Berlin zu beantragen.

Möchten Sie sich länger als vier Wochen in Jordanien aufhalten, müssen Sie zudem weitere Dinge beachten. Schon vor Ablauf der ersten vier Wochen müssen Sie sich an die Polizeistation des jeweiligen Aufenthaltsortes wenden und dort Ihr Vorhaben, länger im Land zu bleiben, schildern. Ihr Pass und der Einreisestempel werden überprüft. Bei längeren Aufenthalten kann zudem eine ärztliche Untersuchung verlangt werden.

Deutsche Staatsangehörige, die in der Region geboren wurden, also irakischer, palästinensischer oder syrischer Abstammung sind, werden ggf. stärker kontrolliert und sollten allen Anweisungen unbedingt Folge leisten. Es kann zu Einreiseverweigerungen, Weiterreiseverweigerungen oder Ausreiseverweigerungen kommen. Stellen Sie daher vor Reiseantritt sicher, dass alle notwendigen Unterlagen vorliegen.

Minderjährige, die alleine reisen

Möchte ein Minderjähriger alleine Reisen, benötigt dieser eine schriftliche Erlaubnis der Sorgeberechtigten, die sowohl in Deutsch als auch in Englisch vorgezeigt werden muss. Außerdem muss eine Kopie des Reisepasses der Sorgeberechtigten mitgeführt werden.

Reisen Minderjährige zudem ohne ihren jordanischen Vater zurück nach Deutschland oder haben sie ihn nur besucht, muss bei Ausreise eine schriftliche Zustimmung des Vaters vorliegen, dass der Minderjährige das Land alleine verlassen darf. Diese Erklärung muss in beglaubigter Ausführung eingereicht werden.

Ein- und Ausfuhr von Geld und Waren

Bargeld bis zu einem Gegenwert von 15.000 JOD darf ins Land gebracht werden. Alle Beträge, die darüber hinausgehen, müssen verzollt werden.

Wenn Sie einen Laptop oder eine Kamera mitnehmen möchten, können Sie dies zollfrei tun, sofern Sie diese Dinge auch wieder mit aus dem Land nehmen.

Folgende Dinge sind ebenfalls zollfrei:

  • Ein Liter Alkohol pro Person (Mindestalter 18 Jahre)
  • 200 Zigaretten (Mindestalter 18 Jahre)
  • 200 g Tabak (Mindestalter 18 Jahre)

Folgende Dinge dürfen nicht ins Land eingeführt werden:

  • Waffen
  • Rauschgift
  • Pornografisches Material
  • Funkgeräte

Folgende Dinge dürfen nicht aus dem Land ausgeführt werden:

  • Korallen
  • Antiquitäten

Für die Einreise mit dem eigenen Fahrzeug gilt Folgendes:

  • An der Grenze ist ein internationaler Führerschein, die internationale Zulassung oder ein Grenzübertrittsschein vorzuzeigen. Entsprechende Dokumente erhalten Sie unter anderem beim Automobilclub
  • An der Grenze müssen Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen
  • Sie müssen innerhalb von drei Monaten das Land mit Ihrem Fahrzeug wieder verlassen, da es ansonsten verzollt werden muss
  • Die Einfuhr von Dieselfahrzeugen – auch, wenn diese nur von kurzer Dauer sein soll – ist schwierig und muss ggf. gesondert beantragt werden

Innenpolitische Lage und Kriminalität in Jordanien

Aufgrund der Lage in Syrien und im Irak, die noch immer von Krieg geprägt ist, wird von Reisen in die Grenzregionen zu diesen Ländern dringend abgeraten. Es kann zu Terroranschlägen kommen, und zwar auch an den Orten, die häufig von Touristen aufgesucht werden.

Die Grenzgebiete in beiden Regionen sind Sperrgebiete, die nicht betreten werden dürfen.

Bewaffnete Kriminalität gibt es in Jordanien kaum. Es kann jedoch zu Diebstählen, Einbrüchen und sexuellen Übergriffen kommen, vor denen Sie sich entsprechend schützen sollten.

Grundsätzlich sollten Sie sich an die folgenden Sicherheitsvorkehrungen halten:

  • Halten Sie sich von belebten Orten und von Menschenmassen fern
  • Halten Sie sich von Demonstrationen fern
  • Informieren Sie sich regelmäßig über die lokalen Medien über die aktuelle Situation im Land und beachten Sie alle Reise- und Sicherheitswarnungen
  • Alle wichtigen Dokumente sowie Bargeld sollten Sie sicher aufbewahren. Fertigen Sie zudem vor der Reise Kopien der Dokumente an und hinterlegen Sie diese beispielsweise im Hotelzimmer
  • Benutzen Sie ausschließlich bewachte Parkplätze und lassen Sie keine Wertsachen im Auto liegen
  • Frauen sollten nicht alleine reisen

Wie kann ich in Jordanien bezahlen?

In Jordanien gilt die Landeswährung Jordanische Dinar (JOD). In den Touristenorten können Sie jedoch in der Regel auch mit Bank- oder Kreditkarte bezahlen.

Bargeld können Sie an Geldautomaten abheben.

In Wechselstuben, in Banken und häufig auch in Hotels ist der Wechsel von Euro in die Landeswährung und zurück jederzeit möglich.

Besondere Natur- und Klimabedingungen

In den Herbst- und Wintermonaten kann es zu Starkregen und damit verbunden zu Sturzfluten und Überschwemmungen kommen. Im Westen des Landes ist zudem mit Erdbeben zu rechnen.

Halten Sie sich an die folgenden Dinge:

  • Verfolgen Sie stets den Wetterbericht
  • Wandern Sie niemals alleine, sondern nur im Beisein eines erfahrenen Reiseveranstalters oder Touristenführers. Dieser weiß die Wetterlage vor Ort einzuschätzen
  • Alle Warnungen, Hinweisschilder und Verbote sollten unbedingt beachtet werden
  • Schon vor der Abreise sollten Sie sich über die Verhaltensweisen bei Erdbeben und Überschwemmungen informieren

Wichtige rechtliche Hinweise
Möchten Sie in Jordanien mit dem eigenen Auto oder mit dem Mietwagen fahren, sollten Sie zusätzlich zum deutschen Führerschein einen internationalen Führerschein besitzen.

Drogen
Bei Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz müssen Sie mit empfindlichen Haftstrafen von mehreren Jahren rechnen. Dies gilt bereits bei kleinen Mengen. Zu bedenken ist, dass die Strafen sowie die Haftbedingungen deutlich schärfer sind als in Deutschland. Es gibt sogar noch die Todesstrafe.

Fotografieren
Das Fotografieren von militärischen Einrichtungen und Anlagen ist streng untersagt.

Majestätsbeleidigung
Majestätsbeleidigung wird in Jordanien hart bestraft.

LGBTIQ
Homosexualität ist in Jordanien zwar nicht verboten, jedoch ist sie gesellschaftlich nicht anerkannt. Dies gilt ebenso für die gleichgeschlechtliche Ehe.

Wichtige Impfungen für Jordanien

Corona macht auch vor Jordanien nicht halt. Informieren Sie sich daher vor der Reise, ob das Land aktuell zu den von Deutschland ausgerufenen Hochrisikogebieten zählt und welche Regelungen hinsichtlich Testungen und Impfungen gelten.

Es ist zudem wichtig, dass Sie sich auch in Jordanien bestmöglich an die AHA-Regeln halten.

Pflichtimpfungen für die Einreise nach Jordanien

Pflichtimpfungen für die Einreise nach Jordanien gibt es nicht. Es wird jedoch empfohlen, sich am Impfkalender des RKI zu orientieren und die Impfungen ggf. auffrischen zu lassen. Dies gilt vor allem für die Masernimpfung.

Wenn Sie aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich während der Durchreise mindestens 12 Stunden im Land aufhalten, müssen Sie jedoch eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Dies gilt für alle Personen ab einem Alter von einem Jahr. Dies gilt ebenso, wenn Sie aus einem Gebiet anreisen, in dem Polio noch verbreitet ist.

Des Weiteren werden die folgenden Impfungen empfohlen:

  • Hepatitis A
  • Hepatitis B
  • Tollwut (bei Langzeitaufenthalt)
  • Typhus (bei Langzeitaufenthalt)

Zudem sollten Sie sich gegen die folgenden Erkrankungen schützen:

  • HIV/AIDS
  • Durchfallerkrankungen
  • MERS
  • Weitere Infektionskrankheiten wie Leishmaniose oder Phlebotomus Fieber

Folgende Verhaltensweisen können helfen, diese Krankheiten zu vermeiden:

  • Schützen Sie sich beim Geschlechtsverkehr mit Fremden immer mit einem Kondom
  • Trinken Sie kein Leitungswasser, sondern ausschließlich Wasser aus Flaschen, die noch fest verschlossen sind
  • Zum Geschirrspülen, Waschen oder Zähneputzen sollten Sie ebenfalls Flaschenwasser oder abgekochtes bzw. desinfiziertes Leitungswasser verwenden
  • Alle Nahrungsmittel sollten Sie selbst schälen und kochen
  • Achten Sie darauf, dass keine Fliegen an Ihre Lebensmittel gelangen
  • Waschen und desinfizieren Sie sich regelmäßig die Hände, insbesondere vor dem Kochen und Essen
  • In den großen Touristenregionen ist von einer guten medizinischen Versorgung auszugehen. Dies ist jedoch längst nicht in allen Teilen des Landes der Fall.

Auf jeden Fall sollten Sie eine individuelle Reiseapotheke mit sich führen und eine Auslandskrankenversicherung sowie einen Rückholungsversicherung abschließen.

Quelle: Auswertiges Amt


Wichtig
Informieren Sie sich vor einer Reise nach Jordanien zusätzlich beim Auswertigen Amt über die aktuelle Lage. Wir geben keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit!

Andreas Kirchner
Andreas Kirchner ist Herausgeber des Magazins ratgeber-sicherheit.info. Auf unserer Seite stellen wir Ihnen alle relevaten Themen rund um die Sicherheit im Haus, Ihres Kindes, während der Reisen und vielen weiteren Themen vor.

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