Äthiopien
Wenn Sie eine Reise nach Äthiopien planen, sollten Sie einige Dinge beachten, um sicherzustelle...
Auf einen Blick
Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger nach Jordanien einreisen möchten, benötigen Sie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass. Beide Dokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch sechs Monate über das Reiseende hinaus gültig sein. Die Einreise mit einem Personalausweis oder einem vorläufigen Personalausweis ist nicht möglich. Kinder benötigen einen Kinderreisepass.
Für die Einreise benötigen Sie als deutscher Staatsangehöriger kein Visum.
Wenn Sie dennoch ein Visum beantragen möchten, kann dies vor der Reise geschehen, und zwar bei der entsprechenden Auslandsvertretung, der Jordanischen Botschaft, die sich in Berlin befindet. Es besteht des Weiteren die Möglichkeit, das Visum bei Anreise am Flughafen Agaba oder am Flughafen Alia International zu beantragen.
Bei der Einreise von Israel wird ein Visum benötigt. Dieses können Sie teilweise vor Ort beantragen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, es vor Reiseantritt bei der Botschaft in Berlin zu beantragen.
Möchten Sie sich länger als vier Wochen in Jordanien aufhalten, müssen Sie zudem weitere Dinge beachten. Schon vor Ablauf der ersten vier Wochen müssen Sie sich an die Polizeistation des jeweiligen Aufenthaltsortes wenden und dort Ihr Vorhaben, länger im Land zu bleiben, schildern. Ihr Pass und der Einreisestempel werden überprüft. Bei längeren Aufenthalten kann zudem eine ärztliche Untersuchung verlangt werden.
Deutsche Staatsangehörige, die in der Region geboren wurden, also irakischer, palästinensischer oder syrischer Abstammung sind, werden ggf. stärker kontrolliert und sollten allen Anweisungen unbedingt Folge leisten. Es kann zu Einreiseverweigerungen, Weiterreiseverweigerungen oder Ausreiseverweigerungen kommen. Stellen Sie daher vor Reiseantritt sicher, dass alle notwendigen Unterlagen vorliegen.
Möchte ein Minderjähriger alleine Reisen, benötigt dieser eine schriftliche Erlaubnis der Sorgeberechtigten, die sowohl in Deutsch als auch in Englisch vorgezeigt werden muss. Außerdem muss eine Kopie des Reisepasses der Sorgeberechtigten mitgeführt werden.
Reisen Minderjährige zudem ohne ihren jordanischen Vater zurück nach Deutschland oder haben sie ihn nur besucht, muss bei Ausreise eine schriftliche Zustimmung des Vaters vorliegen, dass der Minderjährige das Land alleine verlassen darf. Diese Erklärung muss in beglaubigter Ausführung eingereicht werden.
Bargeld bis zu einem Gegenwert von 15.000 JOD darf ins Land gebracht werden. Alle Beträge, die darüber hinausgehen, müssen verzollt werden.
Wenn Sie einen Laptop oder eine Kamera mitnehmen möchten, können Sie dies zollfrei tun, sofern Sie diese Dinge auch wieder mit aus dem Land nehmen.
Folgende Dinge sind ebenfalls zollfrei:
Folgende Dinge dürfen nicht ins Land eingeführt werden:
Folgende Dinge dürfen nicht aus dem Land ausgeführt werden:
Für die Einreise mit dem eigenen Fahrzeug gilt Folgendes:
Aufgrund der Lage in Syrien und im Irak, die noch immer von Krieg geprägt ist, wird von Reisen in die Grenzregionen zu diesen Ländern dringend abgeraten. Es kann zu Terroranschlägen kommen, und zwar auch an den Orten, die häufig von Touristen aufgesucht werden.
Die Grenzgebiete in beiden Regionen sind Sperrgebiete, die nicht betreten werden dürfen.
Bewaffnete Kriminalität gibt es in Jordanien kaum. Es kann jedoch zu Diebstählen, Einbrüchen und sexuellen Übergriffen kommen, vor denen Sie sich entsprechend schützen sollten.
Grundsätzlich sollten Sie sich an die folgenden Sicherheitsvorkehrungen halten:
In Jordanien gilt die Landeswährung Jordanische Dinar (JOD). In den Touristenorten können Sie jedoch in der Regel auch mit Bank- oder Kreditkarte bezahlen.
Bargeld können Sie an Geldautomaten abheben.
In Wechselstuben, in Banken und häufig auch in Hotels ist der Wechsel von Euro in die Landeswährung und zurück jederzeit möglich.
In den Herbst- und Wintermonaten kann es zu Starkregen und damit verbunden zu Sturzfluten und Überschwemmungen kommen. Im Westen des Landes ist zudem mit Erdbeben zu rechnen.
Halten Sie sich an die folgenden Dinge:
Wichtige rechtliche Hinweise
Möchten Sie in Jordanien mit dem eigenen Auto oder mit dem Mietwagen fahren, sollten Sie zusätzlich zum deutschen Führerschein einen internationalen Führerschein besitzen.
Drogen
Bei Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz müssen Sie mit empfindlichen Haftstrafen von mehreren Jahren rechnen. Dies gilt bereits bei kleinen Mengen. Zu bedenken ist, dass die Strafen sowie die Haftbedingungen deutlich schärfer sind als in Deutschland. Es gibt sogar noch die Todesstrafe.
Fotografieren
Das Fotografieren von militärischen Einrichtungen und Anlagen ist streng untersagt.
Majestätsbeleidigung
Majestätsbeleidigung wird in Jordanien hart bestraft.
LGBTIQ
Homosexualität ist in Jordanien zwar nicht verboten, jedoch ist sie gesellschaftlich nicht anerkannt. Dies gilt ebenso für die gleichgeschlechtliche Ehe.
Corona macht auch vor Jordanien nicht halt. Informieren Sie sich daher vor der Reise, ob das Land aktuell zu den von Deutschland ausgerufenen Hochrisikogebieten zählt und welche Regelungen hinsichtlich Testungen und Impfungen gelten.
Es ist zudem wichtig, dass Sie sich auch in Jordanien bestmöglich an die AHA-Regeln halten.
Pflichtimpfungen für die Einreise nach Jordanien gibt es nicht. Es wird jedoch empfohlen, sich am Impfkalender des RKI zu orientieren und die Impfungen ggf. auffrischen zu lassen. Dies gilt vor allem für die Masernimpfung.
Wenn Sie aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich während der Durchreise mindestens 12 Stunden im Land aufhalten, müssen Sie jedoch eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Dies gilt für alle Personen ab einem Alter von einem Jahr. Dies gilt ebenso, wenn Sie aus einem Gebiet anreisen, in dem Polio noch verbreitet ist.
Des Weiteren werden die folgenden Impfungen empfohlen:
Zudem sollten Sie sich gegen die folgenden Erkrankungen schützen:
Folgende Verhaltensweisen können helfen, diese Krankheiten zu vermeiden:
Auf jeden Fall sollten Sie eine individuelle Reiseapotheke mit sich führen und eine Auslandskrankenversicherung sowie einen Rückholungsversicherung abschließen.
Quelle: Auswertiges Amt
Wichtig
Informieren Sie sich vor einer Reise nach Jordanien zusätzlich beim Auswertigen Amt über die aktuelle Lage. Wir geben keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit!
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