Äthiopien
Wenn Sie eine Reise nach Äthiopien planen, sollten Sie einige Dinge beachten, um sicherzustelle...
Auf einen Blick
Um Nach Mexiko einreisen zu können, benötigen Sie eine Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass. Dies gilt ebenso für Kinder. Der Personalausweis muss nicht mitgeführt werden.
Ein Visum benötigen deutsche Staatsangehörige bei der Einreise in Mexiko nicht, sofern sie nicht länger als 180 Tage bleiben und vor Ort auch nicht arbeiten möchten. Ist dies der Fall, erhalten sie bei mexikanischen Botschaft in Berlin oder beim mexikanischen Generalkonsulat in Frankfurt entsprechend Auskunft.
Wichtig:
Zu dem Zeitpunkt, an dem Sie in Mexiko einreisen, müssen Ihre Reisedokumente noch mindestens eine Gültigkeit von sechs Monaten aufweisen. Achten Sie darauf, dass die Reisedokumente unbeschädigt und sauber sind, da diese ansonsten abgelehnt werden könnten, sodass Sie nicht einreisen dürfen.
Sie erhalten vor Ort eine Touristenkarte „FMM“, die immer mitzuführen ist. Die Gebühren sind entweder bereits im Flugpreis enthalten, oder müssen vor Ort in bar gezahlt werden. Ausgestellt wird diese Karte für maximal 180 Tage.
Reisen Minderjährige alleine nach Mexiko ein, sollten diese immer eine Kopie des Passes der Eltern mitführen. Des Weiteren ist eine Einverständniserklärung der Eltern notwendig.
Wenn Sie bei Einreise mehr als 10.000 Dollar mit sich führen, müssen Sie das Geld anmelden. Dies gilt auch für die Ausfuhr der Landeswährung.
Die Einfuhr elektronischer Zigaretten ist verboten.
Für die Einfuhr von Haustieren gelten besondere Bestimmungen der SENASICA. Hierbei handelt es sich um die vor Ort zuständige Behörde.
Die Ausfuhr von Gold (ausgenommen Goldschmuck), Kakteen, geschützten Tieren (beispielsweise Korallen), Antiquitäten und archäologischen Funden ist verboten.
Leider ist in vielen Regionen Mexikos mit einer hohen Kriminalitätsrate – insbesondere mit bewaffneten Überfällen – zu rechnen. Kriminelle Handlungen gegenüber Frauen sind an der Tagesordnung.
Ebenso kann es zu ungewollten Auseinandersetzungen mit staatlichen Sicherheitskräften kommen. Dies gilt vor allem für die Küstenregionen sowie für die wohlhabenden Regionen des Landes.
Es kommt zudem häufig zu Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Banden und Demonstrationen können obendrein für Gefahrensituationen in den Großstädten sorgen.
Wir empfehlen Ihnen daher, lediglich in die als sicher eingestuften Regionen zu reisen und ansonsten auf einen Urlaub in Mexiko zu verzichten.
Halten Sie sich hier nur für die Ein- oder Weiterreise auf und verlassen Sie die Region schnellstmöglich
Ausgenommen Manzanillo, wenn Sie per Flugzeug oder Schiff anreisen
Vermeiden Sie eine Reise in die Regionen, die sich westlich der Landeshauptstadt Morelia befinden
Ausgenommen Ixtapa-Zihuatanejo und Taxco, wenn Sie am Tag per Flugzeug anreisen
Ausgenommen Mazatlán (Dorada sowie historisches Zentrum), bei Anreise mit dem Flugzeug oder mit der Bahn am Tag
Besondere Vorsicht ist geboten in den folgenden Bundesstaaten und Bezirken:
Um der Kriminalität zu entgehen oder sich zu schützen, ist es wichtig, dass Sie sich an die folgenden Regeln halten:
Um in Mexiko Anzeige zu erstatten, begeben Sie sich zur Staatsanwaltschaft Fiscalía General de Justicia. Sie können die Anzeige zwar online erstatten, müssen aber dennoch vor Ort auftauchen, damit ein Verfahren eingeleitet werden kann. Auch die Touristenpolizei ist Ihnen behilflich.
Tipp:
Es gibt in Mexiko-Stadt eine Staatsanwaltschaft, die sich auf die Bedürfnisse der Touristen spezialisiert hat, sodass die Mitarbeiter teilweise auch deutsch sprechen.
In Mexiko gilt die Landeswährung Peso. Sie haben teilweise jedoch auch die Chance, mit US-Dollar zu bezahlen. Der Geldwechsel ist vor Ort unter anderem im Hotel möglich.
Akzeptiert werden alle gängigen Kreditkarten. Es kann jedoch zu Problemen mit der Verbindung kommen, weshalb Sie immer auch ein wenig Bargeld mitführen sollten.
Geld können Sie an den Geldautomaten abheben. Lassen Sie hierbei jedoch besondere Vorsicht walten.
Sind Sie dringend auf Geld angewiesen, kann dieses aus Deutschland mit Western Union sehr schnell überwiesen werden.
In der Zeit von Mai bis November kann es zu zahlreichen Hurrikans kommen. Außerdem ist mit extremen Regenfällen zu rechnen, die wiederum Erdrutsche und Überschwemmungen auslösen können. Teilweise ist der Verkehr hierdurch stark behindert.
In Mexiko-Stadt sowie an der Pazifikküste kann es obendrein zu Erdbeben kommen. Auch Vulkanausbrüche der Vulkane Colima und Popocatépetl sind möglich.
Beachten Sie daher Folgendes:
Alkohol
Alkohol darf in der mexikanischen Öffentlichkeit nicht getrunken werden. Dies ist verboten und wird entweder mit einer Geld- oder sogar mit einer Gefängnisstrafe belegt.
Urinieren in der Öffentlichkeit
Auch das Urinieren in der Öffentlichkeit kann Sie teuer zu stehen kommen und im schlimmsten Fall sogar zu einer Gefängnisstrafe führen.
Drogenbesitz und -konsum
Drogenbesitz wird in Mexiko mit mindestens zehn Jahren und maximal 25 Jahren bestraft.
Politische Aktivitäten
Als Ausländer sind Ihnen politische Aktivitäten in Mexiko streng untersagt. Sollten Sie diese planen, müssen Sie sie zuvor genehmigen lassen.
Artenschutz
Viele Pflanzen – vor allem Kakteen – stehen in Mexiko unter Artenschutz. Entfernen Sie diese oder möchten Sie diese mit nach Hause nehmen, kann dies im schlimmsten Fall zu einer Gefängnisstrafe führen. Dies gilt im Übrigen auch für unter Artenschutz stehende Pflanzen, die Sie vor Ort kaufen können.
Covid-19
Da sich Covid-19 in Mexiko rasch ausgebreitet hat, sollten Sie darauf achten, ob Mexiko aktuell als Hochrisikogebiet eingestuft wird.
Grundsätzlich gilt: Reisen Sie nur aus einem wichtigen Grund nach Mexiko und halten Sie sich an die Vorschriften bezüglich Impfungen und Testungen. Dies gilt auch, wenn Mexiko nur ein Zwischenstopp auf dem Weg zu Ihrem eigentlichen Reiseziel ist.
Halten Sie vor Ort zudem die AHA-Regeln ein, um sich und andere zusätzlich zu schützen.
Pflichtimpfungen für die Einreise nach Mexiko
Wenn Sie direkt aus Deutschland nach Mexiko einreisen, sind keine Pflichtimpfungen vorgesehen. Sie sollten sich jedoch gegen die folgenden Erkrankungen schützen, ggf. durch eine Impfung:
Schützen sollten Sie sich außerdem gegen folgende Erkrankungen, gegen die es derzeit keine Impfungen gibt:
Gegen alle vor Ort auftretenden gängigen Durchfallerkrankungen können Sie sich schützen, indem Sie
Bedenken Sie, dass das Gesundheitssystem in Mexiko weit hinter dem deutschen Standard liegt. Alle Eingriffe, die planbar sind, sollten daher nach dem Rückflug oder nach der Rückführung nach Deutschland erfolgen.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie einen Auslandskrankenversicherung mit integrierter Rückholversicherung abschließen, die Sie umfangreich schützt.
Quelle. Auswertiges Amt
Wichtig:
Informieren Sie sich vor Ihrer Reise nach Mexiko zusätzlich beim Auswertigen Amt, welche aktuellen Hinweise gelten. Wir geben keine Gewähr auf Richtigkeit!
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