Äthiopien
Wenn Sie eine Reise nach Äthiopien planen, sollten Sie einige Dinge beachten, um sicherzustelle...
Auf einen Blick
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Türkei entweder einen Reisepass, einen vorläufigen Reisepass oder den Personalausweis. Diese Dokumente gelten auch noch, wenn sie maximal ein Jahr abgelaufen sind. Türkische Staatsangehörige, die auch in Deutschland anerkannte Staatsbürger sind, sollten bei der Einreise den türkischen Reisepass vorlegen.
Wichtig:
Wenn Sie sich nur auf der Durchreise befinden und in der Türkei einen Zwischenstopp einlegen, sollten Sie darauf achten, dass sämtliche Reisedokumente noch aktuell sind.
Wenn Sie den Reisepass als Einreisedokument verwenden, muss dieser noch mindestens über eine freie Seite verfügen.
Ein vorläufiger Personalausweis kann genutzt werden, solange er gültig ist. Diesbezüglich kam es in der Vergangenheit jedoch oft zu Problemen, weshalb die Einreise mit diesem Dokument aktuell nicht empfohlen wird.
Für Kinder ist ein Reisepass notwendig.
Nicht einreisen können Sie hingegen mit einem Passersatz, der von der Bundespolizei für Notfälle ausgestellt wurde.
In der Türkei kommt es seit einiger Zeit vermehrt zur Einreiseverweigerung oder zu einer Ausreisesperre. Sollte dies der Fall sein, nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit der deutschen Auslandsvertretung auf. Grundsätzlich sollten Sie sich bei allen Sicherheitsüberprüfungen kooperativ zeigen.
Für die Einreise mit dem eigenen Fahrzeug muss in der Regel ein gültiger Reisepass vorgelegt werden. Der Zoll stellt ein Dokument aus, aus welchem hervorgeht, bis wann Sie das Land mit dem Auto wieder verlassen müssen. Halten Sie sich unbedingt an diese Frist, um keine Strafen zu riskieren.
Wichtig:
Wenn Halter und Fahrer nicht identisch sind, muss der Fahrer eine Vollmacht des Halters vorzeigen, aus der hervorgeht, dass er berechtigt ist, das Fahrzeug zu fahren.
Wenn Sie von der Türkei aus in eines der dortigen Nachbarländer reisen möchten, nehmen Sie am besten einen Reisepass mit, da der Personalausweis unter Umständen nicht anerkannt wird. Kümmern Sie sich bereits vor der Abreise in Deutschland um ein möglicherweise benötigtes Visum.
Achtung:
In einigen an die Türkei angrenzenden Ländern herrscht derzeit Krieg oder zumindest eine ungewisse politische Lage. Erkundigen Sie sich diesbezüglich im Vorfeld und vermeiden Sie Reisen in Länder wie Syrien oder den Irak, wenn diese nicht unbedingt notwendig sind.
Für einen Zeitraum von 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen benötigen Sie als deutscher Staatsangehöriger bei der Einreise in die Türkei kein Visum.
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb der ersten 90 Tage nach Einreise ein Visum vor Ort zu beantragen. Dafür ist es wichtig, dass der Reisepass noch mindestens 60 Tage über das geplante Aufenthaltsdatum hinaus Gültigkeit besitzt.
Wenn Sie bereits vor der Einreise wissen, dass der Aufenthalt länger als 90 Tage dauert, beantragen Sie das Visum am besten schon von Deutschland aus.
Wenn ein Elternteil mit einem Kind in die Türkei reisen möchten oder die Kinder alleine reisen, müssen alle aktuellen Reisedokumente vorliegen. Besitzen die Kinder die türkische und die deutsche Staatsbürgerschaft, ist es wichtig, für die Rückreise nach Deutschland die deutschen Dokumente dabei zu haben.
Die Einfuhr von Geldmitteln unterliegt keiner Beschränkung. Lediglich bei der Ausfuhr ist darauf zu achten, dass ein Wert von 5.000 US-Dollar nicht überschritten werden darf. Heben Sie alle Quittungen auf, wenn Sie in der Türkei Geld umtauschen. Ggf. werden diese Quittung bei der Rückreise kontrolliert.
Eingeführter Schmuck darf einen Wert von 15.000 US-Dollar nicht überschreiten. Sollte dies der Fall sein, müssen Sie ihn entsprechend melden. Möchten Sie Schmuck ausführen, ist bei Ausreise ein entsprechender Kaufbeleg vorzulegen.
Grundsätzlich dürfen Sie pro Erwachsenem folgende Dinge mit in die Türkei nehmen:
Für die Einreise mit Haustieren gilt Folgendes: Pro Reisendem dürfen zwei Haustiere einreisen. Diese müssen jedoch entweder gechipt oder tätowiert sein. Ebenso muss eine Bescheinigung eines Veterinärs über eine aktuelle Tollwutimpfung (maximal 1 Jahr alt und mindestens 15 Tage alt) vorgelegt werden. Hunde müssen neben der Tollwut noch gegen Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose geimpft sein.
In jedem Fall ist ein gültiger EU-Heimtierausweis mitzuführen.
Wichtig:
Wenn Sie einen Hund halten, der als Kampfhund deklariert ist, kann es passieren, dass dieser nicht einreisen darf. Erkundigen Sie sich diesbezüglich frühzeitig.
In der Türkei kann es vereinzelt zu terroristischen Anschlägen kommen, die sich auch gezielt gegen Touristen richten können. Der Aufenthalt in den Metropolen des Landes sollte daher wenn möglich gemieden werden.
Ebenso passiert es immer häufiger, dass deutsche Staatsangehörige nicht ausreisen dürfen, dass ihnen die Einreise verweigert wird oder, dass sie willkürlich festgehalten werden. Dies gilt besonders für Personen, die aufgrund von Propaganda in das Visier der türkischen Strafverfolgungsbehörden geraten sind. Schon, wenn Sie in den sozialen Medien einen Beitrag, der in Deutschland zur freien Meinungsäußerung gehört, liken, kann dies für die türkischen Behörden ein Anlass zur Sorge und ein Grund sein, Sie festzuhalten. Dies betrifft vor allem Menschen, die Bindungen in die Türkei haben oder die doppelte Staatsbürgerschaft besitzen.
In Großstädten wie Istanbul kommt es vermehrt zu Taschendiebstählen, bei denen die Opfer von bettelnden Kindern abgelenkt werden. Trickbetrüger versuchen unter Umständen, Ihnen Gewinne aufzuzwängen, um an Ihre Daten oder an Ihr Geld zu kommen.
Alles in allem ist die Türkei jedoch ein Land, in dem die Rate gewalttätiger krimineller Handlungen recht gering ist.
Vermeiden Sie Reisen in die folgenden Regionen:
Reisen in das Grenzgebiet zum Irak – vor allem nach Idil, Silopi, Nusaybin, Diyarbakir, Cizre und Yüksekova – sowie ins Grenzgebiet nach Syrien sollten unbedingt vermieden werden. Dies gilt ebenso für Reisen in die Provinzen Siirt, Mardin, Hakkari, Batman und Sirnak.
In den genannten Regionen werden häufig Sicherheitszonen errichtet, in denen strenge Ausgangssperren gelten. Sie dürfen eine solche Sicherheitszone auf keinen Fall betreten.
Schützen Sie sich bei Ihrem Aufenthalt in der Türkei bestmöglich, indem Sie sich an die folgenden Verhaltensregeln halten:
In der Türkei gilt die Landeswährung Türkische Lira (TRY). Sie können jedoch an vielen Geldautomaten problemlos Geld abheben, entweder mit der Bankkarte oder mit einer Kreditkarte. Achten Sie jedoch auf die Höhe der Gebühren.
Wenn Sie mit der Geld- oder Kreditkarte bezahlen, lassen Sie diese niemals aus den Augen.
Es kann in der Türkei gelegentlich zu Erdbeben kommen. Außerdem ist in den Sommermonaten vermehrt mit Waldbränden und Starkregen zu rechnen. Letzterer kann wiederum Überflutungen und Erdrutsche verursachen.
Gelegentlich kann es daher zu einer Beeinträchtigung der Infrastruktur kommen. Informieren Sie sich vor Ort über aktuelle Wetterbedingungen. Sollte es zu Straßensperrungen oder dergleichen kommen, orientieren Sie sich an den Hinweisschildern und halten Sie sich auf keinen Fall in gesperrten Gebieten auf.
Informieren Sie sich vor der Reise über die Verhaltensregeln bei Erdbeben und Überflutungen.
Kleidung anpassen
Wenn Sie sich nicht gerade in einer Touristenhochburg aufhalten, orientieren Sie sich an den geltenden Kleidervorschriften, denn bedenken Sie, dass die Türkei ein Land ist, welches vorrangig vom muslimischen Glauben geprägt ist. Vor allem beim Besuch religiöser Stätten sollten Sie unbedingt auf die geltenden Kleidervorschriften achten.
Ramadan
Während des Ramadans dürfen Sie in den Gegenden, in denen kein Tourismus herrscht, unter Umständen während der entsprechenden Zeiten nicht essen, trinken oder rauchen.
Fotografieren
Das Fotografieren von militärischen und Sicherheitseinrichtungen – vor allem in Grenzgebieten – ist untersagt und wird teilweise hart bestraft. Dies gilt teilweise auch für das Fotografieren von religiösen Einrichtungen, Friedhöfen und privaten Gebäuden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie fotografieren dürfen, fragen Sie um Erlaubnis.
LGBTIQ
Homosexualität ist in der Türkei nicht strafbar. Dennoch kann es hier zu Auseinandersetzungen kommen, die jedoch in der Regel nicht von staatlicher Seite ausgeht, denn in der türkischen Gesellschaft wird Homosexualität teilweise noch hart verurteilt.
Beachten Sie grundsätzlich
Wenn Sie in der Türkei mit einem Auto reisen – egal, ob es sich um Ihr Auto oder um einen Mietwagen handelt – halten Sie sich an die folgenden Verhaltensregeln:
Covid-19
Achten Sie darauf, ob die deutsche Regierung die Türkei aktuell als Hochrisikogebiet einstuft. Aufgrund der sich schnell veränderten Corona-Lage kann dies gelegentlich der Fall sein.
Grundsätzlich gilt: Reisen Sie nicht in die Türkei, wenn es sich vermeiden lässt. Sollten Sie doch reisen, achten Sie auf ausreichend Testungen und Impfschutz und informieren Sie sich, welche Regelungen diesbezüglich aktuell gelten, und zwar bei der Hinreise und bei der Rückreise.
Zudem sollten Sie sich vor Ort an die in Deutschland bekannten AHA-Regeln halten.
Pflichtimpfungen für die Einreise in die Türkei
Es gibt keine Pflichtimpfungen, die bei der Einreise in die Türkei vorgeschrieben sind. Halten Sie sich jedoch an den Impfkalender des RKI und lassen Sie sich gegen die empfohlenen Krankheiten immunisieren.
Malaria kommt in der Türkei seit 2010 nicht mehr vor, sodass es diesbezüglich keine besonderen Empfehlungen gibt.
Grundsätzlich sollten Sie sich bei einer Reise in die Türkei vor verschiedenen Krankheiten bestmöglich schützen. Hierzu gehören:
Folgende Verhaltensregeln sind wichtig:
Auch wenn die ärztliche Versorgung vor allem in den Touristenhochburgen in den letzten Jahren deutlich besser geworden ist, sollten Sie sich hierauf nicht verlassen. Schließen Sie unbedingt eine Auslandskrankenversicherung ab, die in der Türkei anerkannt wird. In den vergangenen Jahren kam es leider oft vor, dass auf Kosten der Krankenversicherung nur noch Notfallbehandlungen erfolgen konnten. Welche Krankenversicherungen anerkannt werden, entscheiden die Ärzte und Krankenhäuser leider sehr individuell. Zudem müssen Sie in den meisten Fällen in Vorleistung gehen. Sollten Sie in Vorleistung gehen müssen, erkundigen Sie sich unbedingt, wie hoch die zu erwartenden Kosten sind.
Zusätzlich zur Auslandskrankenversicherung sollten Sie eine Rückholversicherung abschließen.
Quelle. Auswertiges Amt
Wichtig:
Wir geben keine Gewähr für die nachfolgenden Angaben. Informieren Sie sich daher vor Ihrer Reise in die Türkei beim Auswertigen Amt über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise.
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